Vertrag zur Auftragsverarbeitung
nach Art. 28 DSGVO · Fassung vom 7. August 2026
Wozu dieser Vertrag? Du trägst in ProfiBüro GO die Daten deiner eigenen Kunden ein – Namen, Anschriften, Aufträge. Datenschutzrechtlich bleibst du dafür verantwortlich, wir verarbeiten diese Daten nur in deinem Auftrag. Genau das regelt dieser Vertrag, und er ist gesetzlich vorgeschrieben. Du musst nichts unterschreiben und nichts anfordern: Er wird mit dem Nutzungsvertrag automatisch Bestandteil eurer Vereinbarung.
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen dem Kunden – nachfolgend „Verantwortlicher" – und
Dorotheenstraße 74
22301 Hamburg
– nachfolgend „Auftragsverarbeiter".
§ 1 Gegenstand und Dauer
(1) Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Verantwortliche im Rahmen der Nutzung der Anwendung ProfiBüro GO eingibt oder erzeugt. Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck ergeben sich aus Anlage 1.
(2) Die Dauer entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrages. Der Vertrag endet automatisch mit dessen Beendigung; § 9 bleibt unberührt.
§ 2 Weisungsrecht
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Als Weisung gelten insbesondere die Nutzung der Anwendung durch den Verantwortlichen sowie die im Nutzungsvertrag vereinbarten Funktionen.
(2) Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken findet nicht statt. Der Auftragsverarbeitung unterliegende Daten werden insbesondere nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
(3) Ist der Auftragsverarbeiter der Auffassung, dass eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich und darf die Ausführung bis zur Klärung aussetzen.
§ 3 Pflichten des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich,
- die zur Verarbeitung befugten Personen auf Vertraulichkeit zu verpflichten, soweit sie nicht bereits einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen;
- die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO umzusetzen und einzuhalten (Anlage 2);
- den Verantwortlichen bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen nach Kapitel III DSGVO im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen;
- den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO zu unterstützen;
- Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnisnahme in Textform zu melden;
- ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO zu führen;
- dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrages zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Unterauftragsverarbeiter
(1) Der Verantwortliche erteilt hiermit seine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung der in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter.
(2) Über beabsichtigte Änderungen dieser Liste informiert der Auftragsverarbeiter mindestens vier Wochen im Voraus in Textform. Der Verantwortliche kann innerhalb von zwei Wochen aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Widerspricht er, kann jede Seite den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt der geplanten Änderung kündigen.
(3) Der Auftragsverarbeiter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter auf ein Schutzniveau, das diesem Vertrag entspricht.
§ 5 Verarbeitung in Drittländern
Eine Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums findet nur statt, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind – insbesondere auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses oder von Standardvertragsklauseln. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter und der jeweilige Verarbeitungsort sind in Anlage 3 aufgeführt.
§ 6 Kontrollrechte
(1) Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung dieses Vertrages zu überprüfen. Der Nachweis erfolgt vorrangig durch aussagekräftige Unterlagen, Selbstauskünfte oder Testate unabhängiger Stellen.
(2) Vor-Ort-Prüfungen sind nach rechtzeitiger Ankündigung, zu üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs zulässig, sofern die Nachweise nach Absatz 1 nicht ausreichen. Der Auftragsverarbeiter kann für den entstehenden Aufwand eine angemessene Vergütung verlangen.
§ 7 Pflichten des Verantwortlichen
(1) Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte betroffener Personen verantwortlich.
(2) Er informiert den Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung feststellt.
(3) Er stellt sicher, dass er zur Eingabe der personenbezogenen Daten seiner eigenen Kunden berechtigt ist, und gibt keine Daten besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO ein.
§ 8 Haftung
Es gilt Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis gelten ergänzend die Haftungsregelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragsverarbeiters.
§ 9 Löschung und Rückgabe nach Vertragsende
(1) Nach Beendigung des Nutzungsvertrages stellt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen seine Daten für 30 Tage zum Export bereit.
(2) Nach Ablauf dieser Frist löscht der Auftragsverarbeiter sämtliche personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Die Löschung wird auf Wunsch in Textform bestätigt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen dieses Vertrages vor, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anlage 1: Gegenstand der Verarbeitung
Art und Zweck
Bereitstellung einer Anwendung zur Erstellung und Verwaltung von Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen. Die Verarbeitung umfasst das Erheben, Speichern, Auswerten, Verändern, Übermitteln in Form erzeugter Dokumente, Archivieren und Löschen.
Kategorien betroffener Personen
- Kunden und Auftraggeber des Verantwortlichen
- Beschäftigte des Verantwortlichen, die die Anwendung nutzen
Kategorien personenbezogener Daten
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| Stammdaten | Name, Firmierung, Anschrift, Kundennummer |
| Kontaktdaten | E-Mail-Adresse, Telefonnummer |
| Auftrags- und Vertragsdaten | Leistungen, Mengen, Preise, Leistungszeiträume |
| Rechnungs- und Zahlungsdaten | Rechnungsnummer, Beträge, Fälligkeiten, Zahlungsstatus |
| Freitext- und Spracheingaben | Beschreibungen des Verantwortlichen, aus denen Dokumente erzeugt werden |
| Nutzungsdaten | Zugriffszeitpunkte, Protokolldaten der Anwendung |
Dauer
Für die Laufzeit des Nutzungsvertrages, anschließend nach Maßgabe von § 9.
Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen
1. Vertraulichkeit
- Zutrittskontrolle: Die Systeme werden in Rechenzentren der Hetzner Online GmbH in Deutschland betrieben. Der physische Zugang ist durch den Betreiber gesichert; wir selbst haben keinen Zutritt zu den Servern.
- Zugangskontrolle: Der Zugang erfolgt ausschließlich über persönliche Benutzerkonten mit Passwort. Passwörter werden nicht im Klartext, sondern als Hashwert gespeichert. Wiederholte Fehlversuche führen zur Sperrung.
- Zugriffskontrolle: Jeder Kunde sieht ausschließlich die Daten seines eigenen Kontos. Ein Zugriff durch uns erfolgt nur, soweit er zur Fehlerbehebung erforderlich ist, und wird protokolliert.
- Trennungskontrolle: Die Daten verschiedener Kunden werden logisch getrennt gespeichert und über die Kontozuordnung strikt voneinander abgegrenzt.
2. Integrität
- Weitergabekontrolle: Die Übertragung zwischen Endgerät und Server erfolgt ausschließlich verschlüsselt über TLS.
- Eingabekontrolle: Änderungen an Dokumenten werden protokolliert. Rechnungen erhalten fortlaufende Nummern und bleiben nach dem Festschreiben unveränderbar; nachträgliche Korrekturen sind als solche nachvollziehbar.
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Datensicherung: Die Sicherung der Daten erfolgt im Rahmen des bei der Hetzner Online GmbH gebuchten Leistungsumfangs. Intervall und Aufbewahrungsdauer richten sich nach dessen Leistungsbeschreibung.
- Wiederherstellbarkeit: Aus den Sicherungen lässt sich der Datenbestand wiederherstellen. Die Wiederherstellung wird regelmäßig überprüft.
- Schutzmaßnahmen: Die Systeme sind durch eine Firewall geschützt. Betriebssystem und eingesetzte Programmbibliotheken werden regelmäßig aktualisiert.
4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung
- Datenschutzmanagement: Die Verantwortung liegt bei der Geschäftsführung. Alle mit der Verarbeitung befassten Personen sind auf Vertraulichkeit verpflichtet. Die Maßnahmen werden mindestens jährlich überprüft.
- Auftragskontrolle: Unterauftragsverarbeiter werden nach § 4 dieses Vertrages verpflichtet.
- Vorfallsmanagement: Datenschutzvorfälle werden dokumentiert, bewertet und nach § 3 dieses Vertrages gemeldet.
Anlage 3: Unterauftragsverarbeiter
| Anbieter | Leistung | Verarbeitungsort |
|---|---|---|
| OpenAI Ireland Ltd. Dublin, Irland |
Auswertung der Freitext- und Spracheingaben zur Erzeugung von Dokumenten | Deutschland |
| Hetzner Online GmbH Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen |
Betrieb der Anwendung, Speicherung der Kunden-, Rechnungs- und Umsatzdaten | Deutschland |
Diese Liste wird aktuell gehalten. Änderungen werden nach § 4 Abs. 2 mitgeteilt.